Infos zur Schulschließung

Infos zur Schulschließung

19. Mai 2021

Organisation Unterricht

Liebe Eltern,

für die Stadt Erfurt wird der Schwellenwert 100 nach Festlegung des zuständigen TMASGFF unterschritten.

Damit enden ab Freitag, 21.05.2021 die zusätzlichen Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ für die Stadt Erfurt.

Für die Schulen gelten ab diesem Zeitpunkt wieder die Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-Vo, Phase Gelb II sowie die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 07.05.2021.

 

Der Schulbetrieb wird wie folgt organisiert:

Freitag, 21.05.2021 ist als Übergangstag zu betrachten. Der Unterricht wird wie bereits in dieser Woche (Kurs 1 und 3 Unterricht; Kurs 2 und 4 Notbetreuung) durchgeführt.

 

Stufe GELB II (Aussetzung der Bundesnotbremse) ab Mittwoch, 26.05.2021!

(Dienstag, 25.05.2021 – 2. unterrichtsfreier Tag)

 

  • Schulöffnung von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr (8 Stunden)
  • alle Stammgruppen kommen in die Schule und lernen in ihrer festen Gruppe
  • versetzter Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten bleiben bestehen
  • Unterricht in den Stammgruppen
  • Notbetreuung entfällt, da alle Schülerinnen und Schüler sich im Unterricht befinden und nach dem Unterricht im Hort betreut werden können
  • Testungen weiterhin 2 X wöchentlich
  • Tragen eines MNS

 

Achtung!

Der bisherige Stundenplan wird fortgeführt.

 

Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag ihrer Eltern vom Präsenzunterricht befreit worden sind, lernen weiterhin zu Hause.

(Planung Schwimmunterricht Haus Blau und Rot bleiben unverändert.)

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. Schober Schulleiterin

 

+++ Infos vom 12. Mai 2021 +++

Planung Unterricht im Wechselmodell

(unter Vorbehalt)

 

Woche vom 17.05. bis 21.05.2021 – Woche A 

(bei Inzidenz unter 165)
Nach dem Unterricht der Kurse 1 und 3 ist Hortbetreuung für diese Kinder bis 15:30 Uhr möglich!

 

Woche vom 24.05. bis 28.05.2021 – Woche B

(bei Inzidenz unter 165)
Nach dem Unterricht der Kurse 2 und 4 ist Hortbetreuung für diese Kinder bis 15:30 Uhr möglich!

 

gez. S. Schober Schulleiterin

Hier gibt es den Plan zum Download.

 

 

+++ Infos vom 23. April 2021 +++

Organisation des Schulbetriebes Grundschule am Steigerwald Grundlage:

4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes

 

1.  Die Durchführung von Präsenzunterricht ist ab Montag, 26.04.2021 untersagt, da der Schwellenwert von 165 überschritten ist.

2. Klasse 4:

  • Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 werden weiter im Kurs beschult
  • Unterrichtszeit Haus Gelb & Grün von 07:30 Uhr bis 10:30 Uhr
  • Unterrichtszeit Haus Blau & Rot von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  • Nach dem Unterricht gehen die Schülerinnen & Schüler Kurs 4 nach Hause
  • Ausnahme, Kinder mit Berechtigung auf Notbetreuung!

Die versetzten Zeiten sind weiterhin notwendig, um die Kontakte so gering wie möglich zu halten!

 

Notbetreuung:

  • Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden in die Notbetreuung integriert. Eltern erhalten Bescheid von STG-Lehrer*in
  • Notbetreuung für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Antrag zur Notbetreuung siehe TMBJS oder Homepage Grundschule am Steigerwald (per E-Mail oder postalisch)
  • Mittagessen für Kinder in Notbetreuung wird organisiert

Alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht erhalten Ihre Lernpläne über ihre STG- Lehrer*in.

 

Achtung:

  • 05.2021 Himmelfahrt-Feiertag
  • 14.05.2021 Ferientag
  • 05.2021 2. unterrichtsfreier Tag

 

Bei einem Schwellenwert von 100 bis 165 von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern im Landkreis oder kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen, findet Wechselunterricht für alle Stammgruppen (A und B-Woche) ab dem übernächsten Tag statt. A- Woche Kurs 1 und 3, B-Woche Kurs 2 und 4.

Ein Plan für Wechselunterricht wird bekannt gegeben, wenn von offizieller Seite der Beschluss an die Schulen kommt. Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule für Personen nur erlaubt, die die zwei Mal wöchentlichen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte Personal.

Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Lernpläne für die Kindernach Absprache im Speiseraum zur Abholung bereitstellen.

 

Achtung!

Aufgrund des heute in Kraft getretenen vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von internationaler Tragweite, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit

dem Coronavirus SARS-Co-2 getestet werden. Lt. Schreiben vom 23.April 2021 des TLfDI entfällt aus datenschutzrechtlicher Sicht für die Schulen das Einholen einer Einwilligung zur Durchführung von Tests.

Die Schüler*innen haben jetzt die Wahl, den Test entweder in der Schule oder aber auch von einer anderen anerkannten Teststelle durchführen zu lassen. Dies muss gegenüber der Schule nachgewiesen werden.

Stand: 23.04.2021, 15:40 Uhr, Änderungen vorbehalten

gez. Susann Schober

Schulleiterin

 

Antrag auf Notbetreuung

Hier können Sie sich den Antrag auf Notbetreuung herunterladen.

 

Inzidenzentwicklung

Unter diesem Link können Sie den aktuellen Stand jeweils abfragen.

 

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