+++ LOCKDOWN INFOS+++

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18. Februar 2021

Das Formular zur Betreuungsabfrage ab dem 22.02.21 finden Sie hier.

+++ Eintrag vom 17.02.2021 +++

Mitteilung über den pandemieangepassten Wiedereinstieg in den eingeschränkten Präsenzunterricht

Sehr geehrte Eltern,

die Schulen werden ab Montag, dem 22. Februar 2021 schrittweise geöffnet. Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen in den eingeschränkten Präsenzunterricht – Phase 2 GELB einsteigen. Der Unterricht findet in beständigen, festen und voneinander getrennten Lerngruppen (Stammgruppe) durch stets dasselbe pädagogische Team statt. Die Räume sind fest zugewiesen.

Von Montag bis Freitag gewährleisten wir ein eingeschränktes Betreuungsangebot im Umfang von 8 Stunden, unter Anrechnung von 4 Unterrichtsstunden.

Auf Anordnung des TMBJS trägt das pädagogische Personal auch im Unterricht eine Maske.

Zusätzlich haben wir für unsere Kolleginnen und Kollegen eine wöchentliche freiwillige Testung auf COVID-19 organisiert.

Unsere versetzten Zeiten zum Unterrichtsbeginn bleiben bestehen, ebenso wie die bereits bekannten Eingangsbereiche.

Lernhaus          GELB und GRÜN

Beginn:.1. Stunde 7:30 Uhr       Ende: 4. Stunde 11:05 Uhr

Lernhaus          ROT und BLAU

Beginn. 1. Stunde 8:00 Uhr        Ende: 4. Stunde 11:35 Uhr

Unsere Hortbetreuung endet 16:00 Uhr.

Wir möchten uns bei Ihnen nochmals recht herzlich für Ihre großartige Unterstützung während der schwierigen Zeit des häuslichen Lernens bedanken. Dank Ihnen konnten wir für die Kinder den Lernprozess bestmöglich gestalten.

Lassen Sie uns hoffnungsvoll und motiviert nach vorn schauen, in der Hoffnung, dass die Infektionszahlen weiterhin sinken und wir alle ein Stück Normalität wiedererlangen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susann Schober

Rektorin

Grundschule am Steigerwald

 

 

+++ Eintrag vom 08.02.2021 +++

Bestätigung Schulschließung

im Rahmen der Verlängerung des Lockdowns bleibt unsere Schule bis 19. Februar 2021 geschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler werden im häuslichen Lernen unterrichtet.

Sollten Sie eine Bestätigung dieser Maßnahme, für etwaige Entschädigungsansprüche – wie Kinderkrankengeld – benötigen, finden Sie das offizielle Dokument hier.

Das ausgedruckte und ausgefüllte Dokument können Sie sich, mit vorheriger Absprache, im Sekretariat der Schule abstempeln und unterschreiben lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susann Schober

Rektorin

Grundschule am Steigerwald

 

+++ Eintrag  vom 6. Januar 2021 +++

Information zum Schulbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021
Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 5. Januar 2021 zur Fortführung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie im Freistaat Thüringen

 

Liebe Eltern,

die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie im Freistaat Thüringen werden über den 10. Januar hinaus fortgeführt. Das bedeutet für alle Familien weiterhin eine enorme Belastung hinsichtlich der familiären und beruflichen Situation.

 

Pkt. 5 des Beschlusses sagt aus:

 

„… Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis zum 31. Januar geschlossen. Am 1. Februar 2021 wird der eingeschränkte Kindergarten- und Schulbetrieb gemäß Phase Gelb des Stufenkonzeptes wieder aufgenommen.“

 

Pkt. 6

 

„Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe  6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte

1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im HomeOffice unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und

2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal

  • in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung
  • in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers.

Das Formblatt dafür, finden Sie hier.

 

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susann Schober

Rektorin

Grundschule am Steigerwald

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